Heute sprechen wir über die gesetzlichen Grundlagen der Kinder- und Jugendbeteiligung. Wir fordern ja immer ein, dass öffentliche Stellen Kinder und Jugendliche dort beteiligen sollen, wo es sie betrifft. Dafür gibt es viele gute inhaltliche Argumente.
Z.B. sind Kinder und Jugendliche, die die Erfahrung machen, dass sie ihre Umgebung mitgestalten können und ihre Wünsche berücksichtigt werden, auch generell eher bereit, sich sozial und politisch zu engagieren. Und natürlich sind Kinder und Jugendliche Experten in den Bereichen, die ihre Lebenswelt betreffen.
Aber es ist eben auch rechtlich geboten, Kinder und Jugendliche zu beteiligen. Die erste Grundlage dafür hat 1989 die UN-Kinderrechtskonvention geschaffen – die wurde auch von der Bundesrepublik ratifiziert. Dort steht im 12. Artikel, dass die Meinung von Kindern bei Gerichts- und Verwaltungsverfahren, die sie betreffen, angehört werden muss.
Außerdem gab es 1990 eine Änderung im §8 des achten Sozialgesetzbuches. Der legt fest, dass Kinder und Jugendliche an allen Entscheidungen der Jugendhilfe, die sie betreffen, zu beteiligen sind. Und Kinder und Jugendliche sollen über ihre Rechte in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren hingewiesen werden.
Wenn man diesen Gedanken konsequent verfolgt, dann hat das Folgen für die Verwaltung von Ländern, Städten und Dörfern. Dann muss bei jeder Entscheidung bedacht werden, inwiefern Kinder und Jugendliche davon betroffen sind. Das wiederum können nur Kinder und Jugendliche selbst sinnvoll beantworten. Und deshalb braucht es Beteiligungstrukturen, die es Kindern und Jugendlichen ermöglichen, ihre Interessen zu vertreten.
Faktisch ist es aber so, dass Kinder- und Jugendbeteiligungsprozesse oft nur sporadisch verwirklicht werden. Richtige Beteiligungsstrukturen fehlen vielerorts, weil die verantwortlichen Stellen sich für diese Fragen nicht verantwortlich fühlen oder das Thema einfach nicht auf dem Schirm haben.
Es ist eben nicht nur wichtig, Kinder zu fragen, wenn ein neuer Spielplatz gebaut werden soll. In der UN-Kinderrechtskonvention ist ja die Rede von allen Dingen, die Kinder und Jugendliche betreffen. Kinder und Jugendliche sollten also auch mitbestimmen können, wenn z.B. ein Verkehrskonzept erarbeitet wird. Im Baugesetzbuch ist die Beteiligung von Bürgern bei Baumaßnahmen vorgeschrieben, also sollten hier auch Kinder und Jugendliche mitsprechen können.
Es gibt deshalb Bestrebungen, auf allen Ebenen Gesetze zu erlassen, die die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vorschreiben, damit Mitarbeiter:innen in der Verwaltung dieser Aufgabe auch wirklich nachkommen. In vielen Bundesländern wurde das bereits umgesetzt. Nur vier Bundesländer haben noch gar kein Gesetz dazu beschlossen. Eines davon ist MV.
Die weitreichendsten Gesetze gibt es in Hamburg, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Brandenburg. Dort haben wir eine muss-Regelung für die Gewährleistung der Kinder- und Jugendbeteiligung.Und auch im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU und SPD ist die Stärkung der Teilhabe von jungen Menschen auf Bundesebene geplant. Das läuft gerade unter dem Motto „Kinderrechte ins Grundgesetz“.
Wir haben letztes Jahr im Podcast mit vielen Kinder- und Jugendparlamenten gesprochen und von ihnen auch gehört, dass sie sich ein Beteiligungsgesetz in MV wünschen. Bei uns in MV versuchen die Jugendverbände gerade dafür zu sorgen, dass die Kinder- und Jugendbeteiligung in der Kommunalverfassung verbindlich verankert wird. Dazu gibt es auch schon Forderungen vom Landesjugendring und wenn alles gut geht, könnte das in der neuen Legislaturperiode ab Herbst 2021 kommen. Wenn ihr bei dem Thema auf dem Laufenden bleiben wollt, dann abonniert doch den Newsletter vom Landesjugendring oder folgt uns auf Instagram.
Wollt ihr einen Überblick über die Gesetze, die in der Jugendbeteiligung eine Rolle spielen? Dann empfehlen wir euch den jbjMOOCrecht. In diesem Onlinekurs von jugend.beteiligen.jetzt zusammen mit der Hochschule Esslingen erfahrt ihr in vier Lektionen Wissenswertes über Kinderrechte, Beteiligung in Landesgesetzen, Nutzungs- und Persönlichkeitsrechte sowie Datenschutz. Der Kurs steht als Selbstlernangebot zur Verfügung. Wir verlinken ihn euch in den Shownotes.
Das war ein schneller Einblick ins Thema der gesetzlichen Grundlagen für die Kinder- und Jugendbeteiligung. Diese Texte liefern die rechtliche Basis, für die praktische Umsetzung von Beteiligung brauchen wir euch. Damit das gut klappt, geben wir euch in unserem Podcast viele Tipps und Tool-Empfehlungen.
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Shownotes:
jbjMOOCrecht
Padlet Jugendbeteiligungsgesetze
Landesjugendring M-V: Kinderrechte ins Grundgesetz
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Beitrag vom 25. Januar 2021