Weiter geht’s in unserer Reihe A bis Z der digitalen Jugendbeteiligung. Heute besprechen wir die Buchstaben C und D mit den Themen Creative Commons und DSGVO. Katha erklärt, was das mit Jugendbeteiligung zu tun hat und lliefert hilfreiche Tipps und Ressourcen für eure Arbeit.
Wir machen weiter in unserer Reihe A bis Z der digitalen Jugendbeteiligung und wir sind bei den Buchstaben C und D angekommen. Fangen wir doch mit dem C an. Das C steht für uns für Creative Commons.
Was sind eigentlich Creative Commons?
Creative Commons, ganz oft CC abgekürzt, heißt auf Deutsch schöpferisches Gemeingut. Und die Creative Commons sind eine Non-Profit-Organisation, die verschiedene Standard-Lizenzverträge, also die CC-Lizenzen, entwickelt und veröffentlicht hat.
Creative Commons wurde 2001 in den USA gegründet und schon ein Jahr später veröffentlichten sie die ersten CC-Lizenzen. Inzwischen gibt es sechs verschiedene Standard-Lizenzverträge und diese regeln die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Verbreitung von kreativen Inhalten. Selber solch einen Lizenzvertrag zu erstellen, ist ohne juristisches Wissen eigentlich nicht möglich. CC stellt die Verträge deshalb kosten- und bedingungslos zur Verfügung, ist so also weder Vertragspartnerin, Verwerterin noch Verlegerin der Inhalte. Das heißt aber auch: Wer CC-Lizenzen verwendet also nutzt, tut dies auf eigene Verantwortung.
Wer nutzt denn das überhaupt?
Sowohl Urheber*innen kreativer Inhalte als auch die Verwender*innen der Werke profitieren von den Verträgen. Denn Fotos, Texte, Videos oder zum Beispiel Musikstücke sind ja normalerweise urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht so einfach verwendet werden. Mithilfe der CC-Lizenzen können Urheber*innen ihre Werke nun anderen Menschen kostenlos zur Verfügung stellen, ohne dass diese Verwender*innen jedesmal um Erlaubnis fragen müssen. Das gute dabei ist, dass in den Verträgen genau geregelt wird, was mit den Werken passieren darf: ob sie zum Beispiel nur kopiert werden, ob Andere sie verändern oder sogar wiederveröffentlichen dürfen.
Und warum sollten Urheber*innen ihre Werke überhaupt frei zur Verfügung stellen?
Es gibt einige gute Gründe, warum ich meine Inhalte kostenlos anbiete. Zum einen hilft es der Verbreitung meines Werkes, also ich könnte bekannter werden und auch noch namenlose Urheber*innen könnten dadurch ihren Durchbruch erlangen.
1. Manche Schöpfer*innen sehen gerade in der Veränderung und Wiederverwendung des eigenen Werkes das künstlerische Potenzial.
2. Die Urheber*innen sehen die von ihnen erstellten Inhalte als Allgemeingut an und finden es wichtig, dass sie allen frei zugänglich sind.
3. Zum Beispiel: das Curriculum „Praxis digitale Jugendbeteiligung“ von jugend.beteiligen.jetzt könnt ihr herunterladen und unter Berücksichtigung der CC BY-SA 4.0 Lizenz abwandeln, nutzen und wiederveröffentlichen.
4. Gleichzeitig schützen die CC-Lizenzen Urheber*innen auch vor Plagiaten. Denn die Namen sind oft Teil der Lizenzangabe, was es Betrüger*innen schwerer macht sich als Schöpfer*innen des Werkes auszugeben. Außerdem muss jede Person, die ein Werk nutzt, den Namen des Urhebenden nennen.
Vielen Dank an dieser Stelle an jugend.beteiligen.jetzt, dass ihr eure Infos und Texte zum Thema digitale Jugendbeteiligung unter CC-Lizenz stellt und wir sie, wenn wir euren Namen nennen, weiterverwenden dürfen.
Eine Frage von mir an alle Podcast-Hörer*innen: Arbeitet ihr viel eigentlicht schon mit Creative Commens Lizenzen oder ist das was ganz Neues für euch?
Was haben CC-Lizenzen mit Open Educational Ressources zu tun und was ist das überhaupt?
Wenn wir uns Creative Commons angucken, lohnt es sich auch auf die OER, also die Open Educational Ressources zu schauen.
Open Educational Resources (OER) sind nach der Definition der UNESCO Bildungsmaterialien jeglicher Art und in jeglichem Medium, die unter einer offenen Lizenz veröffentlicht werden. Eine solche offene Lizenz ermöglicht den kostenlosen Zugang sowie eben das Nutzen, Bearbeiten und Weiterverbreiten durch Andere ohne oder mit geringfügigen Einschränkungen.Open Educational Resources können dabei einzelne Materialien aber auch komplette Kurse oder Bücher umfassen. Jedes Medium kann verwendet werden. Lehrpläne, Kursmaterialien, Lehrbücher, Streaming-Videos, Multimediaanwendungen, oder auch Podcasts – all das sind Ressourcen für OER, wenn sie unter einer offenen Lizenz veröffentlicht werden.
Auch wir veröffentlichen diesen Podcast unter einer CC-BY Lizenz, genauso wie auch die MOOCs zum Thema digitale Jugendbeteiligung.
Jetzt hast du schon über verschiedene Lizenzen geredet. Welche gibt es denn überhaupt und wozu nutzt man die?
Es gibt sechs verschiedene CC-Lizenzen, wir gucken uns hier heute aber eher drei ein bisschen genauer an, denn wenn wir auch das Thema Offene Bildungsmaterialien ernst nehmen wollen, gibt es drei Optionen die ohne oder nur mit geringfügigen Einschränkungen nutzbar sind.
• Zum einen gibt es die Lizenz CC BY: Hier muss bei der Weiterverwendung der Name der Urhebenden genannt werden.
• Dann gibt es die CC BY SA Lizenz. Hier muss bei der Weiterverwendung auch wieder der Namegenannt werden. UND: Wenn das Material geremixt, verändert oder anderweitig direkt darauf aufgebaut wird und wieder veröffentlicht wird, darf dieses neue Material auch nur unter derselben Lizenz, also wieder einer CC BY SA Lizenz, verbreitet werden.
• Dann gibt es noch die dritte Option, dabei werden die eigenen Werke in die Gemeinfreiheit – oder auch Public Domain – entlassen. Das heißt sie stehen allen zur Verfügung zu Nutzen und um das eindeutig zu kennzeichnen gibt es die CC0 (CC Zero)
Lizenz.
Nachlesen könnt ihr das auf creativecommons.org. Da könnt ihr auch nachschauen und einer Schritt-für-Schritt-Anleitung folgen, wenn ihr ebenfalls eure Materialien, Fotos, Texte frei lizenzieren wollt. Folgt der Schritt-für-Schritt-Anleitung, damit ihr da die richtigen Angaben macht und damit auch alle Anderen das weiter gut nutzen können.
Was für weitere Internetseiten gibt es noch, wo man was finden kann? Und wie kann man das überhaupt für die Beteiligungsarbeit nutzen?
Also neben der Seite creativecommons.org gibt es auch die Seite open-educational-resources.de, wo ihr genau zu den zwei Themen euch grundsätzlich nochmal informieren und Sachen nachlesen könnt.
Als Tipps zum Thema freie Bildungsmaterialien finden oder erstmal suchen gibt es die Seite https://www.oerhoernchen.de. Die hat Matthias Andrasch im September 2017 erstmals als Open-Source-Projekt veröffentlicht und dann mit weiteren Entwickler*innen daran gearbeitet. Da könnt ihr wie gesagt freie Bildungsmaterialien finden.
In unserer Beteiligungsarbeit brauchen wir ja manchmal für die Öffentlichkeitsarbeit zur Bebilderung von Projekten aber vielleicht auch als Inspirationsquellen Fotos. Da kann ich euch Unsplash.com empfehlen.
Wenn ihr Sachen erklären wollt oder anderweitig illustrieren wollt, könnt ihr Doodles nutzen. Da gibt es die Seite https://www.opendoodles.com/ und es gibt auch Emojis, die wir nutzen können unter Creative Commons Lizenz, die findet ihr unter https://emoji.aranja.com.
Vielen Dank an Nele Hirsch vom eBildungslabor, die immer in ihrem zweiwöchigen Newsletter ganz viele solcher Tipps teilt.
Musik brauchen wir ja auch, zum Beispiel in unserem Podcast haben wir einen Jingle am Anfang, zwischen Themen und am Ende und auch das steht unter Creative Commons Lizenz. Und wenn ihr Musik braucht für Videos, für Filme, für eure nächste Instastory, dann schaut doch mal zum Beispiel auf bensound.com, bei https://www.joshwoodward.com/ oder auch bei https://audionautix.com/. Dort gibt es viele super verschiedene Musikstücke, die ihr in Teilen oder in Gänze nutzen dürft, meist unter Angabe der Namen der Urheber*in.
Kommen wir nun zum Buchstaben D. Der steht in unserem A-Z der Jugendbeteiligung für die DSGVO. Was ist das nun wieder?
Ganz oft ist die DSGVO ein Totschlagargument. Aber eigentlich ist die DSGVO die Datenschutz-Grundverordnung. Das ist eine Verordnung der Europäischen Union. Diese regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten, also Namen, Adressen, Geburtsdaten usw., und das wurde EU-weit angepasst. Das Ziel ist u.a. der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der EU. Seit dem 25. Mai 2018 gilt die DSGVO für uns alle, nachdem es eine zweijährige Übergangsfrist gab.
Es gab natürlich auch schon vorher eine Datenschutz-Richtlinie. Diese waren aber in den einzelnen Staaten sehr unterschiedlich und auf nationalem Datenschutzrecht basierend. Durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung wurde das nun alles vereinheitlicht.
Dahinter steckt das Grundrecht auf Datenschutz, das im Artikel 8 der Charta der Grundrechte der EU festgeschrieben ist.
Was heißt das für unsere Arbeit?
Bei der DSGVO gilt das Verbots-Prinzip. Das heißt, die Verarbeitung personenbezogener Daten ist verboten, solange sie nicht ausdrücklich erlaubt ist. Wir haben dabei als Individuen genauso wie unsere Teilnehmenden einige Rechte, nämlich das Recht auf Auskunft (Was passiert mit unseren Daten?), Einschränkung der Verarbeitung (Wofür darf es genutzt werden?), Löschung und das Widerspruchsrecht.
Für die digitale Jugendbeteiligung betrifft uns die DSGVO immer dann, wenn wir oder die Tools, die wir nutzen personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder speichern. Wir müssen wissen und prüfen, wie dies geschieht und ob es den aktuellen Datenschutz-Grundverordnung entspricht. Die Tools oder Internetseiten, die wir nutzen, haben auch eine Seite zum Thema Datenschutz, wo aufgelistet sein muss, was erhoben wird und wozu das genutzt wird.
Grundsätzlich ist das Datensammeln per sé nicht schlecht, es ist aber immer die Frage: Was genau wird gesammelt und wofür?
Das stellt uns in der oft Jugendarbeit und bei Beteiligungsprojekten oft vor Herausforderungen, die aber lösbar sind. Praktisch heißt es für uns, dass auch wir explizit abfragen müssen bei den Teilnehmenden, ob wir Fotos, Texte und weitere personenbezogene Daten aufnehmen, speichern und verarbeiten dürfen. Ich finde, das hat auch dazu geführt, dass wir bestimmte Daten nicht mehr erheben. Unsere Teilnahmelisten sind überarbeitet worden, das nehme ich auch bei anderen Kolleginnen und Kollegen wahr, denn wir haben geschaut, was für Daten müssen wir wirklich erheben um z.B. unsere Projekte abrechen zu können. Da haben wir früher viel mehr Daten abgefragt, die brauchen wir aber nicht. Und gleichzeitig produzieren wir ein bisschen mehr Papier, weil wir sehr explizit abfragen und erklären, wofür wir zum Beispiel Fotos verwenden. Aber das ist ja total ok zu wissen und dem explizit zuzustimmen, wofür wir Sachen verwenden dürfen.
Dabei ist es auch so: In der Jugendarbeit und in unserer Kinder- und Jugendbeteiligung arbeiten wir natürlich auch mit jungen Menschen. Dabei ist wichtig, dass bei Allen unter 16 Jahren die Eltern dem grundsätzlich zustimmen oder widersprechen müssen bei diesen Erlaubnissen für Fotos und weitere personenbezogene Daten. Natürlich, finde ich, sollten auch Kinder und Jugendliche dem auch selber noch zustimmen oder widersprechen dürfen. Rein rechtlich müssen aber die Eltern oder die Erziehungsberechtigten auch noch unterschreiben. Alle ab 16 dürfen das selber.
Shownotes:
Links:
Creative Commons Lizenzen
Open Educational Ressources (OER)
Freie Bildungsmaterialien finden: oerhoernchen.de
CC-Fotos: Unsplash.com
CC-Doodles: Opendoodles.com
CC-Emojis: emoji.aranja.com
Vielen Dank an Nele Hirsch vom eBildungslabor
CC-Musik: bensound.com, https://www.joshwoodward.com/ oder https://audionautix.com/
Artikelserie vom Bundesjugendring zum DSGVO
DSGVO erklärt auf jugend.beteiligen.jetzt
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Musik: Creative Commons Music by Jason Shaw on Audionautix.com
Talk and Tools – der Jugendbeteiligungs-Podcast von Katharina Bluhm ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz (CC-BY 4.0).
Beitrag vom 30. März 2020