Recht auf Spiel


Kinder haben das Recht auf Ruhe und Freizeit, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.
(Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention)

Noch immer ist auch dieses Recht für Kinder nicht überall umgesetzt. Gefahrloses und selbstbestimmtes Spielen ist nicht an allen Orten möglich.

Der Weltspieletag ist dieses Jahr zwar schon ein bisschen her, aber dieser Spot vom Deutschen Kinderhilfswerk deswegen nicht weniger aktuell und unterhaltsam.

Mehr Informationen zum Thema gibt es auch unter www.recht-auf-spiel.de

Das Freiburger Institut für angewandte Sozialwissenschaft und die Evan­ge­li­sche Hoch­schu­le Ludwigsburg führten eine Studie „Raum für Kinderspiel“ durch.
Anlässlich der Veröffentlichung der Ergebnisse der Studie und zum 25-jährigen Jubiläum der UN-Kinderrechtskonvention wird es am 8. Oktober 2014 in Ludwigsburg eine Fachtagung geben.

Diese richtet sich an Fachkräfte aus der Spiel­raum-, Stadt-, Grün­flä­chen- und Ver­kehrs­pla­nung, der Of­fe­nen Kin­der- und Ju­gend­ar­beit, den Woh­nungs­bau­ge­sell­schaf­ten und an Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­ter von Kin­der­in­te­res­sen in Ver­bän­den, Ver­ei­nen und Kir­chen.

Weitere Informationen und die Möglichkeit, sich online anzumelden, gibt es unter:

Infos zum Fachtag

Beitrag vom 8. August 2014