[JMMV] PM – Radioseminar in Rostock | Noch bis zum 08.01.2013 anmelden!


Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

anbei erhalten Sie eine Pressemitteilung des Jugendmedienverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. (JMMV) zu einem Radioseminar vom 18.-20.01. 2013 in Rostock.
Interessierte Jugendliche können sich noch bis zum 08. 01.2013 für dieses Seminar anmelden.
Über eine Veröffentlichung in Ihrem Medium würden wir uns freuen.
Abdruck honorarfrei / Belegexemplar erwünscht

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Rebecca Bruhn

Mit freundlichen Grüßen
Marie-Luise Kutzer


Auf Wellengang gehen: Jugendmedienverband veranstaltet Radioseminar in Rostock

[Rostock] Im Radio laufen immer die selben Lieder und die Nachrichten sind auch langweilig? Selber machen lautet die Devise.

Vom 18. bis 20. Januar veranstaltet der Jugendmedienverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. (JMMV) gemeinsam mit dem Rostocker Lokalsender LOHRO ein Radioseminar.

“Ein Radiojournalist braucht mehr als nur einen guten Musikgeschmack”, sagt Rebecca Bruhn vom JMMV.  Sie organisiert das Seminar für interessierte Jugendliche im Alter von 14-27 Jahren. Sie selbst sammelte Erfahrungen im Radiojournalismus, als sie den Bundesfreiwilligendienst bei LOHRO absolvierte.  “Während des Seminars werden wir uns mit der Aufnahme- und Studiotechnik beschäftigen, Interviews führen und herausfinden, was eine gute Moderation ausmacht.”
Teilnehmer können anschließend ihre eigenen Radiobeiträge zusammenstellen. Nach Schnitttechnik und Feinschliff an den Beiträgen, werden die Jugendlichen am Sonntag eine eigene Sendung gestalten. “Spätestens dann”, so Rebecca Bruhn, “werden die Teilnehmer sehen, dass Radiomoderatoren nicht nur für Musikabspielen und Quatschen bezahlt werden.”
Anmeldeschluss für alle Interessierten ist der 08. Januar 2013, das Anmeldeformular mit allen wichtigen Informationen ist unter www.jmmv.de zu finden. Die Kosten des Seminars betragen EUR 20,- für Mitglieder und JuLeiCa-Inhaber, EUR 30,- für alle anderen. Darin enthalten sind Vollverpflegung und Übernachtung. Fahrtkosten können auf Antrag bis zum BahnCard50-Preis erstattet werden.

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Beitrag vom 3. Januar 2013