7. Deutsch-Polnischer Journalistenpreis ausgelobt


Ab sofort können sich Journalisten von Printmedien, Hörfunk und Fernsehen um den 7. Deutsch−Polnischen Journalistenpreis bewerben. Eingereicht werden können deutsch− und polnischsprachige Beiträge, die vom 01. Januar 2003 bis 31. Dezember 2003 in Deutschland oder Polen veröffentlicht wurden und sich mit den deutsch−polnischen Beziehungen befassen.
Den Wettbewerb um den Deutsch−Polnischen Journalistenpreis veranstalten die Regierungssprecher der Landesregierungen Mecklenburg−Vorpommerns, Brandenburgs und Sachsens sowie die Pressesprecher der Marschälle aus den Wojewodschaften Westpommern, Lebuser Land und Niederschlesien gemeinsam. Prämiert werden journalistische Beiträge in den Kategorien Fernsehen, Hörfunk und Printmedien mit je einem Geldpreis in Höhe von 2500, − Euro, die in eindrucksvoller Weise die Entwicklung und Festigung der deutsch−polnischen Beziehungen beschreiben.
Den 7. Wettbewerb 2003/ 04 richtet der Freistaat Sachsen aus.

Beitrag vom 8. Dezember 2003