An das
Sozialministerium M−V
Werner Baulig
Sehr geehrter Herr Baulig,
Mit großer Freude haben wir zur Kenntnis genommen, dass noch in dieser Legislaturperiode die Novellierung des Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches − Kinder− und Jugendhilfe in Mecklenburg−Vorpommern (AGKJHG−Org) stattfinden soll. Als kommunale Beteiligungsprojekte und landesweiter Jugendverband bemerken wir in unserer alltäglichen Arbeit immer wieder, dass die bisherigen Regelungen des AGKJHG−Org uns die Beteiligung an den Entscheidungen in der kommunalen Ebene schwer machen. Wir haben als Beteiligungsprojekte keine verbrieften und gesetzlichen Beteiligungsrechte und müssen uns die Beteiligung an den realen Entscheidung der „Erwachsenen“ immer wieder schwer erkämpfen über Stellvertreter, die unsere Forderungen vertreten.
Wir denken, dass wir unsere Forderungen und Meinungen gut genug alleine präsentieren, verteidigen und auch umsetzen können. Deshalb würden wir uns freuen, wenn Sie sich als Sozialministerium bei den Verhandlungen zu den Novellierungen des AGKJHG−Org dafür einzusetzen, dass kommunale Beteiligungsprojekte am Jugendhilfeausschuss als stimmberechtigte Mitglieder teilnehmen können. Die konkreten Veränderungen haben wir Ihnen als Seite 02 anbeigelegt, wobei natürlich einige Formulierungen zusammen mit Experten noch auf ihre Justizlabilität geprüft werden müssen.
Wir erachten diese Veränderung für einen innovativen Schritt, den das Land Mecklenburg−Vorpommern guten Gewissens gehen kann, wenn es in die Kompetenz von Kindern und Jugendlichen vertraut, die sich um Veränderungen im den Kommunen stark machen — wie es auch in der Koalitionsvereinbarung steht.
− Konkrete Vorschläge für die Novellierung des AGKJHG−Org. −
(Seite 02)
§ 5 − Stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
Veränderung des Punktes 01:
„gehören 15 Mitglieder an“ wird ersetzt durch „gehören 17 Mitglieder an“ (so wird durch die angestrebte Novellierung die Möglichkeit einer Patt−Situation im Jugend−hilfeausschuss ausgeschlossen)
Einfügen eines neuen Punktes 07:
“Den kommunalen Beteiligungsprojekte im Bereich des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe stehen zwei Sitze im Jugendhilfeausschuss zu.“ (weil damit ein gesetzliche verbrieftes Mitbestimmungsrecht von Kinder− und Jugendlichen an Entscheidungen, die sie betreffen, erreicht wird)
§ 6 − Beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
Einfügen eines neues Absatzes f) in Punkt 01:
“− ein Vertreter des Kreis− oder Stadtschülerrates“ (weil diese Selbstorganisationen von Schülerinnen und Schülern für die Erstellung der Jugendhilfeplanung relevant ist und Sachkompetenz von Schülerinnen und Schülern an der Schule repräsentieren)
§ 11 − Stimmberechtigte Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses
Veränderung des Punktes 01:
„gehören 15 stimmberechtigte Mitglieder an“ wird ersetzt durch „gehören 17 stimmberechtigte Mitglieder an“ (so wird durch die angestrebte Novellierung die Möglichkeit einer Patt−Situation im Landesjugendhilfeausschuss ausgeschlossen)
Einfügen eines neuen Punkte 01 d):
“Zwei von der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Beteiligungsprojekten vorzuschlagende Mitglieder.“ (weil damit ein gesetzliches verbrieftes Mitbestimmungsrecht von Kinder− und Jugendlichen an Entscheidungen, die sie betreffen, erreicht wird)
§ 12 − Beratende Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses
Einfügen eines neuen Absatzes f) in Punkt 01:
“− ein Vertreter des Landesschülerrates Mecklenburg−Vorpommern“ (weil diese Selbstorganisationen von Schülerinnen und Schülern für die Erstellung der Jugendhilfeplanung relevant ist und Sachkompetenz von Schülerinnen und Schülern an der Schule repräsentieren)
Rostock, 20.06.2001
Unterzeichner:
Carl Berger (jugendparlament förderverein Wismar e.V.), Peter Böttcher (Kinder− und Jugend−parlament Neubrandenburg), Björn Richter (Jugendmedienverband M−V e.V.), Antje Samland (Kinder− und Jugendrat Bützow), Anne Graefe (Kinder− und Jugendrat Schwerin), Jule Schmidt (Jugendrat Grabow) für die Aktionsgemeinschaft „Novellierung des AG KJHG−Org.“
Kontakt:
Aktionsgemeinschaft „Änderung des AGKJHG−Org“, bestehend aus jugendparlament förderverein Wismar e.V., Kinder− und Jugendparlament Neubrandenburg, Jugendmedienverband M−V e.V., Kinder− und Jugendrat Bützow, Kinder− und Jugendrat Schwerin, Jugendrat Grabow
Aktionsgemeinschaft „Änderung des AGKJHG−Org“
c/o Jugendmedienverband Mecklenburg−Vorpommern e.V.
PF 10 91 84
18013 Rostock
Fon: 0381−49 23 254
Fax: 0381−20 03 457
Mail:
Beitrag vom 24. Juni 2001